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   VG Ansbach, 25.02.2010 - AN 5 K 09.01143   

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VG Ansbach, 25.02.2010 - AN 5 K 09.01143 (https://dejure.org/2010,71784)
VG Ansbach, Entscheidung vom 25.02.2010 - AN 5 K 09.01143 (https://dejure.org/2010,71784)
VG Ansbach, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - AN 5 K 09.01143 (https://dejure.org/2010,71784)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Voraussetzungen für Erlöschen der Niederlassungserlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt für Sicherung des Lebensunterhalts; zeitlicher Orientierungsrahmen für Verlust der Rechtsstellung nach Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 bei Auslandsaufenthalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches

    Auszug aus VG Ansbach, 25.02.2010 - AN 5 K 09.01143
    Die dem entgegenstehende Auffassung in dem im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO ergangenen Beschluss vom 13. August 2009 hält die Kammer unter Berücksichtigung der Angaben des Klägers in der mündlichen Verhandlung sowie unter Berücksichtigung des ihr bei Erlass dieses Beschlusses nicht bekannt gewesenen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 2009 (1 C 6/08, Juris) nicht mehr aufrecht.

    Dabei berücksichtigt der 19. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs insbesondere nicht ausreichend, dass, wie auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 30. April 2009 (a.a.O.) herausstellt, nach Ablauf der Sechsmonatsfrist (in dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde liegenden Fall des § 44 Abs. 1 Nr. 3 AuslG 1990, der § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG entspricht) unwiderleglich feststeht, dass der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grund ausgereist und sein Aufenthaltstitel damit erloschen ist.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30. April 2009 (a.a.O.) unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ausgeführt hat, können die Aufenthaltsrechte nach Art. 7 ARB 1/80 nur unter zwei Voraussetzungen beschränkt werden: Entweder stellt die Anwesenheit des türkischen Wanderarbeitnehmers im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedsstaates wegen seines persönlichen Verhaltens eine tatsächliche oder schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit und Gesundheit im Sinne von Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 dar, was beim Kläger nicht der Fall ist, oder der Betroffene hat das Hoheitsgebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen.

    Diese Rechtsauffassung hält die Kammer unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 30. April 2009 (a.a.O.) nicht mehr aufrecht.

  • VGH Bayern, 01.10.2008 - 10 BV 08.256

    Sicherung des Lebensunterhalts eines Ausländers: Zeitpunkt der

    Auszug aus VG Ansbach, 25.02.2010 - AN 5 K 09.01143
    Sie hat sich vielmehr der Auffassung angeschlossen, wonach im Hinblick darauf, dass das Gesetz das Erlöschen des Aufenthaltstitels nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7 AufenthG an bestimmte Voraussetzungen knüpft, es näher liegt, den maßgeblichen Zeitpunkt für die zu treffende Prognose, dass der Lebensunterhalt nach einer späteren Wiedereinreise gesichert sein wird, differenziert nach dem Zeitpunkt des Erlöschens des Aufenthaltstitels zu bestimmen (so: Schäfer in GK-Aufenthaltsgesetz, § 51 AufenthG, Rd.Nr. 84; Hailbronner, AuslR, § 51 AufenthG, Rd.Nr. 39; Kluth/Hundt/Maaßen, Zuwanderungsrecht, § 5, Rd.Nr. 43; BayVGH, Urteil vom 1.10.2008, 10 BV 08.256, Juris; OVG Münster, Beschluss vom 14.8.2006, 18 B 1392/06, Juris).

    Eine derartige Phase einer "schwebenden Unwirksamkeit des Erlöschens des Aufenthaltstitels" sieht das Gesetz nicht vor (BayVGH, Urteil vom 1.10.2008, 10 BV 08.256, Juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2006 - 18 B 1392/06

    Lebensunterhalt gesichert Ausländer Niederlassungserlaubnis Erlöschen

    Auszug aus VG Ansbach, 25.02.2010 - AN 5 K 09.01143
    Sie hat sich vielmehr der Auffassung angeschlossen, wonach im Hinblick darauf, dass das Gesetz das Erlöschen des Aufenthaltstitels nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7 AufenthG an bestimmte Voraussetzungen knüpft, es näher liegt, den maßgeblichen Zeitpunkt für die zu treffende Prognose, dass der Lebensunterhalt nach einer späteren Wiedereinreise gesichert sein wird, differenziert nach dem Zeitpunkt des Erlöschens des Aufenthaltstitels zu bestimmen (so: Schäfer in GK-Aufenthaltsgesetz, § 51 AufenthG, Rd.Nr. 84; Hailbronner, AuslR, § 51 AufenthG, Rd.Nr. 39; Kluth/Hundt/Maaßen, Zuwanderungsrecht, § 5, Rd.Nr. 43; BayVGH, Urteil vom 1.10.2008, 10 BV 08.256, Juris; OVG Münster, Beschluss vom 14.8.2006, 18 B 1392/06, Juris).

    Die Kammer ist dabei im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO davon ausgegangen, eine mehr als sechsmonatige Abwesenheit führe regelmäßig zum Verlust dieses Aufenthaltsrechts (so auch: Hailbronner, a.a.O., Art. 7 ARB 1/80, Rd.Nr. 8; BayVGH, Beschluss vom 17.3.2008, 10 CS 08.397, Juris; OVG Münster, Beschluss vom 14.8.2006, 18 B 1392/06, Juris).

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 25.08

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

    Auszug aus VG Ansbach, 25.02.2010 - AN 5 K 09.01143
    Der Vertreter des Beklagten hat insoweit zu Recht in der mündlichen Verhandlung auf den Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 2009 (1 C 25.08) hinsichtlich der Frage, ob assoziationsberechtigte Türken den gleichen Ausweisungsschutz wie Unionsbürger genießen, verwiesen.
  • OVG Saarland, 09.11.2009 - 2 B 449/09

    Schulausbildung im Heimatland.

    Auszug aus VG Ansbach, 25.02.2010 - AN 5 K 09.01143
    Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs über den Verlust des Aufenthaltsrechts nach Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 wegen des Verlassens des Bundesgebietes für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe bedarf mangels weiterer Vorgaben durch den Europäischen Gerichtshof der Konkretisierung durch die nationalen Gerichte (OVG Saarland, Beschluss vom 9.11.2009, 2 B 449/09, Juris).
  • VGH Bayern, 15.10.2009 - 19 CS 09.2194

    Kein Erlöschen des Aufenthaltsrechts aus Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 bei Rückkehr aus

    Auszug aus VG Ansbach, 25.02.2010 - AN 5 K 09.01143
    Der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seinem im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO ergangenen Beschluss vom 15. Oktober 2009 (19 CS 09.2194) vertretenen Rechtsauffassung, wonach insoweit auf den Zeitpunkt der Wiedereinreise des Ausländers abzustellen sei, vermag sich die Kammer nicht anzuschließen.
  • VGH Bayern, 17.03.2008 - 10 CS 08.397

    Niederlassungserlaubnis; Erlöschen; Ausnahme; gesicherter Lebensunterhalt;

    Auszug aus VG Ansbach, 25.02.2010 - AN 5 K 09.01143
    Die Kammer ist dabei im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO davon ausgegangen, eine mehr als sechsmonatige Abwesenheit führe regelmäßig zum Verlust dieses Aufenthaltsrechts (so auch: Hailbronner, a.a.O., Art. 7 ARB 1/80, Rd.Nr. 8; BayVGH, Beschluss vom 17.3.2008, 10 CS 08.397, Juris; OVG Münster, Beschluss vom 14.8.2006, 18 B 1392/06, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2011 - 11 S 189/11

    Zur generalpräventiven Ausweisung eines in Deutschland geborenen und

    Unter welchen Voraussetzungen von einem Verlassen des Aufnahmemitgliedstaats für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe auszugehen ist, obliegt in erster Linie der Feststellung der nationalen Gerichte (vgl. auch EuGH, Urteil vom 18.07.2007 - C-325/05 - Rn. 43) und bestimmt sich anhand von Sinn und Zweck des Art. 7 ARB 1/80 (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.04.2009 - 1 C 6.08 - BVerwGE 134, 27 ff. Rn. 27; BayVGH, Beschluss vom 15.10.2009 - 19 CS 09.2194 - juris Rn. 4; NdsOVG, Beschluss vom 11.01.2008 - 11 ME 418/07 - juris Rn. 5 f.; VG Ansbach, Urteil vom 25.02.2010 - AN 5 K 09.01143 -juris Rn. 25 f.; Renner, a.a.O., § 4 Rn. 162; Kurzidem, Das assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht türkischer Staatsangehöriger im Spiegel der neueren Rechtsprechung, ZAR 2010, 121, 124 f.).
  • VG Berlin, 27.01.2011 - 20 K 29.10

    Erlöschen des Aufenthaltstitels nach langer Ausreise und Frage des Erlöschens der

    Im Falle des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG ist maßgeblicher Zeitpunkt demnach der Ablauf des sechsten Monats nach der Ausreise der Ausländers (ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. März 2010 - 18 B 111/10 -, zitiert nach juris; VG Ansbach, Urteil vom 25. Februar 2010 - AN 5 K 09.01143 -, zitiert nach juris).
  • VG Augsburg, 20.09.2010 - Au 6 S 10.1181

    Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung bzw. Neuantrags auf Aufenthaltserlaubnis

    Strittig ist dabei in der Rechtsprechung, welcher Zeitpunkt für die Prognose, ob der Lebensunterhalt nach einer späteren Wiedereinreise in das Bundesgebiet gesichert ist, maßgeblich ist: der Zeitpunkt der Ausreise, des Erlöschens des Aufenthaltstitels oder der Wiedereinreise (VGH vom 17.03.2008 Az. 10 CS 08.397, vom 1.10.2008 Az. 10 BV 08.256; vom 12.11.2008 Az. 19 ZB 08.1943, 19 CS 08.1944; vom 15.10.2009 Az. 19 CS 09.2194, 19 CE 09.2193; OVG NRW vom 30.3.2010 Az. 18 B 111/10; VG Ansbach vom 13.8.2009 Az. AN 5 S 09.01142, AN 5 E 09.01288 und vom 25.02.2010 AN 5 K 09.01143; VG München vom 21.11.2001 Az. M 4 K 07.3681).
  • VG Ansbach, 12.05.2014 - AN 5 S 13.02195

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Nach der Rechtsprechung der Kammer ist bei der Entscheidung darüber, ob eine Ausnahme vom Erlöschen des Tatbestands § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG vorliegt, an den Zeitpunkt des mutmaßlichen Erlöschens, also sechs Monate nach erfolgter Ausreise anzuknüpfen (VG Ansbach, U.v. 25.2.2010 - AN 5 K 09.01143, m.w.N. - juris; VG Augsburg, U.v. 9.4.2013 - Au 1 K 12.1625 - juris).
  • VG Kassel, 16.08.2011 - 4 L 908/11

    Niederlassungserlaubnis, Erlöschen, vorläufiger Rechtsschutz, Suspensiveffekt,

    Ob auch im Falle des § 51 Abs. 1. Nr. 7 AufenthG, der bestimmt, dass der Aufenthaltstitel erlischt, wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist, auf den Zeitpunkt der Ausreise oder aber auf den Zeitpunkt des Erlöschens des Titels nach Ablauf von sechs Monaten abzustellen ist (für letzteres OVG Münster, Beschluss vom 30.03.2010 - 18 B 111/10 -, EzAR-NF 48 Nr. 16; VG Ansbach, Urteil vom 25.02.2010, AN 5 K 09.01143 -, Juris; BayVGH, Urteil vom 01.10.2008 - 10 BV 08.256, Juris; GK-AufenthG, Stand 2010, § 51 Rdnr. 84 ff.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand 2010, § 51 Rdnr. 39), bedarf für den hier maßgeblichen Fall des § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG, bei dem der Zeitpunkt der Ausreise und des Erlöschens in eins fällt, keiner Entscheidung.
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